Ruderordnung

Präambel
Wir alle wollen Spaß am Rudersport haben und uns ohne Unfälle in unserem Ruderrevier, dem Dortmund-Ems-Kanal bewegen.
Diese Ruderordnung wurde von der Mitgliederversammlung des RVS am 18. Januar 2007 verabschiedet und stellt den Rahmen dar für eine sichere und umweltverträgliche Ausübung des Rudersports.

1 ) Allgemeine Hinweise

Der Dortmund-Ems-Kanal ist eine Binnenschifffahrtsstraße und steht im Bundeseigentum. Das Befahren von Binnenschifffahrtsstraßen ist für Motor- oder Segelboote mit einem Motor von mehr als 3,68kW nur dann erlaubt, wenn der Führer dieses Bootes Inhaber eines Sportboot-Führerscheins ist.
Unsere Ruderboote fallen unter den Begriff „Kleinfahrzeuge“ und dürfen grundsätzlich auch führerscheinfrei auf den o.g. Gewässern bewegt werden. Den Ruderern müssen die uns betreffenden Regeln der Binnenschifffahrtsstraßenordnung bekannt sein; diese müssen im Ruderbetrieb beachtet werden.
Wir müssen mit unseren Booten grundsätzlich allen Motoryachten über 20m Länge und allen Frachtschiffen ausweichen.
Alle Verkehrsteilnehmer haben Vorsichtsmaßregeln zur sicheren Führung des Fahrzeugs zu treffen, damit kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird.
Die Verantwortlichen im Boot (Obleute, Steuerleute) müssen vorausschauend fahren.
Die größten Gefahren für uns gehen von der Berufsschifffahrt aus. Zu diesen Schiffen ist in allen Situationen ein größtmöglicher Abstand einzuhalten. Insbesondere sind von uns klare Manöver zu fahren und es ist unbedingt zu vermeiden, kurz vor einem entgegenkommenden Berufsschiff zu wenden.

2) Wer darf rudern?

Alle vereinseigenen Ruderboote stehen ausschließlich zur Ausübung des Rudersports zur Verfügung.
Voraussetzung für die Benutzung der Boote ist die Vollmitgliedschaft im RVS. Teilnehmer eines Ruderkurses oder Teilnehmer einer Schüler-Ruder-AG oder Gäste anderer Rudervereine dürfen die vereinseigenen Boote und Einrichtungen nach Absprache mit dem Vorstand nutzen.
Alle Bootsinsassen müssen sicher schwimmen können.
Anfänger
Anfänger sowie alle Ruderer im Schulruderbetrieb dürfen nur unter Aufsicht eines Trainers oder Lehrers rudern.
Fortgeschrittene
Ruderer mit 500 geruderten Kilometern dürfen Ruderboote ohne Steuermann in Begleitung eines Trainers oder eines/einer Obmannes/Obfrau benutzen.
Obmann/Obfrau
Fortgeschrittene Ruderer (Mindestalter: 16 Jahre) dürfen nach Abschluss einer theoretischen und praktischen Steuermannsprüfung (Steuermannsschein) –gleichgestellt ist der Sportboot-Führerschein Binnen- die Funktion eines/einer Obmannes/Obfrau ausüben. Sie rudern und führen alle Ruderboote des RVS ohne Einschränkungen.
Der Cheftrainer des RVS kann Fortgeschrittene, die über eine langjährige Rudererfahrung verfügen, zu Obleuten ernennen. Der Cheftrainer erstellt und aktualisiert gemeinsam mit dem Sportwart eine entsprechende Liste, die am schwarzen Brett aushängt.

3) Ruderzeiten

Die Rudersaison beginnt mit dem Anrudern und endet mit dem Abrudern.
Gerudert wird grundsätzlich nur in der Zeit zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang.
Minderjährige rudern bei Wassertemperaturen unter 8° nur mit Schwimmwesten.
Einer und Zweier sind nicht ausreichend kentersicher. Diese Boote bleiben bei Wassertemperaturen unter 8°C in den Regalen.

4) Vor Antritt der Fahrt

Die Boote werden vor Antritt der Fahrt von der jeweiligen Besatzung auf ihren verkehrssicheren Zustand überprüft, in Zweifelsfällen entscheidet der Bootswart, ein Trainer oder ein/eine Obmann/Obfrau.
Jede Bootsbesatzung trägt sich vollständig und korrekt ins Fahrtenbuch –Efa- ein mit folgenden Angaben:
Bootsname
Obmann/Obfrau
ggfs Steuermann/Steuerfrau
Namen der Ruderer
Fahrtziel
Abfahrtszeit
Jede Bootsbesatzung legt vor Antritt der Fahrt fest, wer die Verantwortung im Boot (Obmann/Obfrau) trägt.
Mehrtägige Fahrten werden mit dem Bootswart abgestimmt und ins Fahrtenbuch eingetragen.

5) Während der Fahrt

Die Ruderboote werden am Steg vorsichtig zu Wasser gelassen. Den Weisungen des jeweiligen Obmannes/Obfrau ist Folge zu leisten. Die vereinsüblichen Ruderkommandos sind zu verwenden.
Es wird steuerbordseitig unter Land gefahren (auf Kanälen: Rechtsfahrgebot!), dabei muss genügend Abstand zum Ufer gelassen werden. Bitte achtet auf Hindernisse und Schwimmer im Wasser sowie auf Angler. Bei Fahrten mit Booten ohne Steuermann sollte sich der Ruderer/Bugmann etwa alle 10 Schläge umschauen, um rechtzeitig zu erfassen, ob das Fahrwasser noch frei ist.

6) Nach der Fahrt

Nach Gebrauch werden die Boote ordentlich außen und innen gesäubert und abgetrocknet.
Kleinere Schäden werden ausgebessert. Danach werden die Boote wieder in ihre Regale gelegt.
Das Fahrtenbuch –Efa- wird um die Ankunftszeit, gefahrene Kilometer und ggfs. besondere Vorkommnisse aktualisiert.

7) Bootsschäden/Unfälle

Bootsschäden, die nicht selbst behoben werden können, werden nach der Fahrt im Fahrtenbuch eingetragen und zusätzlich dem Bootswart auf dem Schadensbericht gemeldet. Der Bericht wird in der Werkstatt abgelegt. Beschädigte Boote werden für die weitere Benutzung gesperrt. Sperrschilder hängen in der Werkstatt.
Bei Unfällen mit Personenschäden ist die Wasserschutzpolizei einzuschalten und ein Vorstandsmitglied unverzüglich zu informieren.
Bei fehlerhaftem Verhalten haftet grundsätzlich jeder Ruderer persönlich. Daher wird jedem Ruderer der Abschluss einer eigenen Privathaftpflichtversicherung ausdrücklich empfohlen. Die Sportversicherung der Sporthilfe e.V. prüft in jedem Einzelfall, ob Versicherungsschutz gewährt werden kann.

8) Schulrudern

Lehrkräfte, die Ruderunterricht erteilen oder eine Schul-Ruder-AG leiten, müssen ausreichend qualifiziert sein und sich z.B. durch den Fortbildungslehrgang „Rudern“ der Bezirksregierung auf dem Laufenden halten. Sie sind für den ordnungsgemäßen Ruderbetrieb und die Sicherheit auf dem Bootshausgelände verantwortlich.
Die Übungsstunden werden rechtzeitig vor Saisonbeginn mit dem Sportwart des RVS abgestimmt.

9) Ansprechpartner

Wasserschutzpolizei: 0251-37850
Bootswart: Herbert Geisler (Tel. 02597/98889)
Cheftrainer: Karl Ordelheide (Tel: 02597-5837)
Sportwart: Ulrike Greive (Tel. 02597/930470)
Sportlehrer - Gymnasium (JHG): Raphael Utermann , Realschule: Klaus Fischer
1. Vorsitzender: Wolfgang Surres (Tel: 02597-5205)

Senden, 01.Februar 2009

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